Lebensmittelrecht

Die Mitgliedsunternehmen des VDGS bieten dem Verbraucher hochwertige pflanzliche Erzeugnisse an, die den größtmöglichen Sicherheitsstandards entsprechen und im Rahmen der Qualitätsmanagementsysteme in den Produktionsstätten umfangreiche Kontrollen vom Rohstoff bis zum Endprodukt durchlaufen. Die Unternehmen nehmen ihre besondere Verantwortung als Hersteller sicherer Lebensmittel und die damit einhergehenden Verpflichtungen sehr ernst. Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften werden selbstverständlich eingehalten. Die Deklarationen zum Beispiel auf Lebensmittel-Verpackungen entsprechen den gesetzlichen Regelungen und gehen teilweise noch darüber hinaus.

In der Anwendung lebensmittelrechtlicher Gesetze tritt der VDGS e.V. für eine Handhabung und Umsetzung mit Augenmaß ein. EU-Verordnungen müssen in Deutschland 1:1 umgesetzt und nicht durch nationale Zusatzregelungen einseitig und wettbewerbsverzerrend verschärft werden.

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden in Deutschland Lebensmittelkontrollen auch von staatlicher Seite durchgeführt. Unterschiedliche Bestimmungen in der Lebensmittelüberwachung in den einzelnen Bundesländern erschweren den Warenverkehr bereits innerhalb von Deutschland. Daher tritt der VDGS für einheitliche Regelungen in der Lebensmittelüberwachung in allen 16 Bundesländern ein. Auch dürfen die Kosten für zusätzliche hoheitliche Kontroll- oder Verbraucherschutzmaßnahmen nicht einseitig den Industrieunternehmen aufgebürdet werden.